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sind an
einer Voll-
oder Zusatz-Versicherung
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setzten.
Zusatz-Versicherung
(ZV)
Die wichtigsten
Zusatzversicherungen
sind:
- Krankenhaus-ZV
-
Ergänzungsversicherung
für
Mitglieder
gesetzlicher
Krankenkassen
-
Zahn-ZV
-
ambulante
ZV
-
Krankentagegeld
-
Krankenhaustagegeld
Mit der Krankenhaus-ZV
sind Sie
Privatpatient
im Krankenhaus.
D.h., Sie
haben freie
Krankenhauswahl,
Chefarztbehandlung
und können
zwischen
Ein- und
Zweibettzimmer
wählen.
Leistungsunterschiede
gibt es
vor Allem
bei der
Erstattung
von Einweisungs-/
Entlassungs-untersuchungen,
Mehrkosten
in der
allg.
Pflegeklasse
und in
der
Begrenzung
auf die
Gebührenordnung
für Ärzte
(GOÄ).
Die Ergänzungs-V.
für Mitglieder
gesetzlicher
Krankenkassen
deckt wesentliche
Lücken der
GKV ab.
Sie leistet
u.a. für
Brillen,
Zahnersatz,
Erkrankungen
im Ausland.
Einige Gesellschaften
bieten weitere
Leistungen
für freie
Krankenhauswahl,
Heilpraktiker
etc.
Die
klassische Zahn-ZV
leistet
nur für
Zahnersatz. Leistungsunterschiede
liegen
vor Allem
in
der Höhe
der Erstattung
und falls
die GKV
keine Leistung
erbringt.
Mit der ambulanten
ZV sind
Sie Privatpatient
im ambulanten
Bereich.
Das Leistungsspektrum ist
weit
gefaßt.
Es reicht
von Arzt-
und Heilpraktikerbehandlung
über Arznei-
und Verbandsmittel
bis zur
Zahnbehandlung.
Leistungsunterschiede
liegen
vor
Allem in
der Erstattung
für Kosten
im Ausland
und falls
die gesetzliche
Kasse keine
Leistung
erbringt,
für Brillen,
Hilfsmittel,
Heilpraktiker
und GOÄ-Begrenzung.
Das Krankentagegeld
sichert
die Differenz
zwischen
dem Krankengeld
Ihrer gesetzlichen
Kasse und
Ihrem Nettoein-kommen
ab.
Das Krankenhaustagegeld
zahlt für
jeden Tag
im Kran-kenhaus
den festgelegten
Betrag.
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