Individuell
und kompetent
beraten
wir Sie
gerne. Damit
wir uns
schnellstmöglich
mit Ihnen
in Verbindung
setzen können,
steht Ihnen
unser Onlineformular
zur Ver-fügung.
Bitte an
den gekennzeichneten
Stellen
ausfüllen
und absenden!
Betriebliche
Altersversorgung
(BAV)
Wir bieten Ihnen
(Arbeitgeber
oder Arbeitnehmer)
kompe-tente
Ansprechpartner
für
die Installation
beziehungsweise
Verbesserung
Ihrer betrieblichen
Altersversorgung
–
von der
Direkt-Vers. über
Pensionskasse,
Pensionsfonds
und Pensionsrückstellungen
bis
hin
zur Unterstützungskasse.
Die Direktversicherung
ist die
bekannteste
Form der BAV. Sie ist ebenso
wie
die Pensionskasse und
der
Pensionsfonds mit
Gehaltsumwandlung
oder
Gehaltserhöhung
möglich.
Diese
drei
Durchführungswege
der BAV
bieten
einen
sofortigen
steuerlichen
Vorteil,
da diese
Gehaltsteile
steuerfrei
und sozialversicherungsfrei
eingezahlt
werden.
Bei Gehaltsumwandlung
entfällt
die SV-Freiheit
ab 2009.
Die Auszahlungen
sind
nachgelagert
zu versteuern.
Gesetzlich
krankenversicherte
führen
zusätzlich
KV-Beiträge
ab.
Ihre vermögenswirksamen
Leistungen (VwL) können
unter bestimmten
Voraussetzungen
hochrentabel
integriert
werden.
Mit der BAV erzielen
Sie ernorme
Renditen. Der
Vertrag
darf frühestens
zum 60.
Lebensjahr
ablaufen.
Bei der Pensionszusage
verspricht
das Unternehmen
dem Mitarbeiter
eine Altersrente
in bestimmter
Höhe.
Dafür
kann das
Unternehmen
steuerwirksame
Pensionsrückstellungen
bilden.
Damit die
Verpflichtung
dem Arbeitnehmer
gegenüber
auch erfüllt
werden kann,
wird eine
sog. "Rückdeckungsversicherung"
(RDV) durch
den Betrieb
abgeschlossen.
Darin werden
die erforderlichen
Summen angespart,
um die eingegangenen
Verpflichtungen
erfüllen
zu können.
Die Beiträge
zur Rückdeckungs-Versicherung
wirken sich
zusätzlich
steuermindernd
für
den Betrieb
aus.
Durch den Aktivierungswert
der RDV
wird die
Bilanzoptik
verbessert.
Der gesamte
steuerliche
Effekt
ist
sehr hoch.
Auch Hinterbliebenen-
und Berufsunfähigkeitsansprüche
können
mitversichert
werden.
Das Pensionsalter
muß
i.d.R.
mindestens
das 65.
Lebensjahr
sein.
Gerne sind
wir Ihnen
auch bei
einer ggf.
erforderlichen
Sanierung
bestehender
Pensionszusagen
behilflich.
Eine sehr interessante
Form der
BAV ist
die Unter-stützungskasse.
Dabei übernimmt
die
Unterstützungs-kasse
den
Verwaltungsaufwand
und die
Zahlungsver-pflichtung
gegenüber
den Arbeitnehmern.
Der Betrieb
leistet
dafür
Zuwendungen
an die
Unterstützungskasse.
Sie bietet
auch Klein-
und Mittelbetrieben
viele Vorteile.
Die Beiträge
sind der
Höhe
nach nicht
begrenzt. Eine
Bilanzauswirkung
ergibt
sich nicht.
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