Aktivas betriebliche altersvorsorge - Direktversicherung

Was ist eine direktversicherung?

Die Direktversicherung ist die bekannteste Form der betrieblichen Altersvorsorge. Hierbei schließt der Arbeitsgeber einen Versicherungsvertrag für den Arbeitnehmer ab. Der Arbeitnehmer ist unwiderruflich (bei Entgeltumwandlung) bzw. widerruflich (bei Arbeitgeber-Finanzierung) bezugsberechtigt. Die Auszahlung der Leistungen der Direktversicherung erfolgt direkt an den Arbeitnehmer.

Ab 1.1.2019 sind Arbeitgeber bei Neuzusagen verpflichtet, Sozialversicherungsersparnisse als Arbeitgeber-Zuschuss in die betriebliche Altersvorsorge des Arbeitnehmers einzuzahlen, wenn im Einzelfall Sozialabgaben gespart werden. Ab 1.1.2022 gilt das auch für die Zusagen, die vor dem 1.1.19 erteilt wurden. Die Sozialversicherungsersparnisse werden pauschal mit mindestens 15% angenommen. Tarifverträge gehen diesen Regelungen vor.

 

Steuerliche Vorteile der direktversicherung

Im Rahmen der Entgeltumwandlung können bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) – das sind in 2022 282€ – steuer- und sozialversicherungsfrei aus dem Bruttogehalt eingezahlt werden. Weitere 282€ monatlich sind steuerfrei einzahlbar.

 

Auszahlung der Direktversicherung

Sobald der Arbeitnehmer den Renteneintritt erreicht hat, werden die Versicherungsleistungen der Direktversicherung monatlich oder als einmalige Kapitalabfindung direkt an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Im Ruhestand angekommen, versteuern Sie die ausgezahlten Leistungen dann mit Ihrem individuellen Steuersatz. Da dieser im Ruhestand jedoch meist geringer ausfällt als während der Erwerbszeit, profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen. Die Leistungen unterliegen bei den Sozialabgaben lediglich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Und selbst hier gibt es seit 1.1.2020 einen Freibetrag in der Kranken- und eine Freigrenze in der Pflegeversicherung. 2022 liegen beide bei je 164,50€.

  

Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen (VwL) können hochrentabel in die betriebliche Altersvorsorge integriert werden.

Gegenüber einer Einzahlung aus dem Nettogehalt in eine andere Sparform (z.B. Bausparvertrag) ergeben sich erhebliche Beitragsvorteile. Beispiel: Arbeitnehmer mit Bruttoeinkommen 3.200 € monatlich; Lohnsteuerklasse 1; Kirchensteuer

    mit Bausparvertrag   mit betriebl. Altersvorsorge
Bruttogehalt   3.200,00   3.200,00
+ VwL   26,59   --
+ bAV/VWL-Umwandlung   --   26,59
+ Arbeitgeberzuschuss (15 % aus Entgeltumwandlung)   --   11,83
- künftige Entgeltumwandlung   --   90,72
- Lohnsteuer   525,30   502,32
- Sozialabgaben   650,96   635,05
- Einzahlung in Bausparvertrag   40,00   --
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Nettoauszahlung   2.010,33   2.010,33

Gegenüber 40€ in den Bausparvertrag fließen 90,72€ in Ihre betriebliche Altersvorsorge. Auch wenn bei der Auszahlung Steuern und ggf. gesetzliche Krankenversicherung zu bezahlen sind, ist die Rentabilität mit betrieblicher Altersvorsorge deutlich höher. Gerne führen wir eine individuelle Berechnung für Sie durch.