AKTIVAS Kameraversicherung - Verbesserte Leistungen bei gleichbleibenden Prämiensätze

 

walden pond

Wir hatten zwar bisher schon die besten Bedingungen am Markt, haben aber aktuellen Anforderungen im Fotografenbusiness Rechnung getragen und wieder Neuerungen* eingeführt, die der Markt bisher nicht kannte.

Hier eine kurze Zusammenfassung der Neuerungen:

  • Upgrade-Versprechen: Die Verbesserungen in den neuen Bedingungen kommen automatisch auch den Bestandsmitgliedern zu Gute. Haben wir bisher schon so gehandhabt, ist nun aber dokumentiert.
  • Erweitertes Upgrade-Versprechen: Falls Schäden, die in den Bedingungen von Mitbewerbern gedeckt sind und bei uns nicht –was kaum vorstellbar ist-, erhält der Kunde dennoch die Erstattung.  Dieses Versprechen ist einzigartig!
  • Regressverzicht gegen Mitarbeiter oder andere berechtigte Benutzer der versicherten Gegenstände. Haben wir bisher schon so gehandhabt, ist nun aber dokumentiert.
  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis 10 % der Versicherungssumme, max. Euro 1.000.

Gerade das erweiterte Upgrade-Versprechen spiegelt unsere Spitzenstellung im Markt wieder. Es besagt, dass auch Schäden versichert gelten, die zum Zeitpunkt des Schadeneintritts bei einem anderweitigen in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Versicherer im Rahmen dessen Versicherungsbedingungen zur Fotoversicherung mit gedeckt wären.

Was ist sonst noch neu?

  • Kleinteile sind pauschal mit 10 % der Versicherungssumme, max. Euro 500 mitversichert.
  • Die Vorsorgeversicherung für Hinzukäufe während dem Versicherungsjahr wird von 20% auf 30 % der Versicherungssumme erhöht.
  • Erhöhung des beitragsfreien Einschlusses von Leih- bzw. Mietgeräten auf 50 % der Versicherungssumme, mind. Euro 5.000, max. Euro 10.000.
  • Verlängerung der kostenlosen Leihdauer im Schadenfall von 10 auf 14 Tage, bis zu   3 % der jeweiligen Versicherungssumme pro Tag für eine Dauer von bis zu 14 Tagen.

 

*gilt nicht für Verträge über die Helvetia Schweizerische Versicherungs AG