Aktivas private altersvorsorge - die Riesterrente

Was ist eine Riesterrente?

Die Riesterrente wurde 2002 zusammen mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) eingeführt. Hintergrund dafür war die Reduzierung des Rentenniveaus durch das Rentenreformgesetz 2000/2001. Die freiwillige Altersversorgung soll durch eine Altersvorsorgezulage gefördert werden. Zulagenberechtigt sind im Wesentlichen rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Weitere Berechtigte sind im Gesetz geregelt.

Welche Formen der Riesterrente gibt es?

Als Vertragsformen sind zertifizierte Verträge unter anderem von Versicherungen, Bausparkassen, Banken und Investmentfonds möglich.
Einer der häufigsten Kritikpunkte an Riesterverträgen sind die hohen Verwaltungskosten. Um die volle Förderung zu erhalten müssen 4% des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres, maximal 2.100€ p.a. eingezahlt werden. Bei geringeren Einzahlungen erfolgt die Förderung anteilig.

Höhe der Grund- und Kinderzulagen pro Jahr

     Grundzulage       Kinderzulage     
        für alle vor 1.1.2008 geborenen Kinder   für alle ab 1.1.2008 geborenen Kinder
             
seit 2008   € 154.-   € 185.-   € 300.-
  ab 2018   € 175.-   € 185.-   € 300.-

 

Riesterrente mit Berufseinsteiger-Bonus

Ein Riester-Sparer erhält im ersten Sparjahr eine um 200€ erhöhte Grundzulage, wenn er am 1. Januar des Jahres, in dem er den Vertrag schließt, sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unmittelbar zulagenberechtigt ist und nach dem 31. Dezember 1982 geboren ist.

Günstigerprüfung der Riester-rente

Im Rahmen der Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt, ob der Sonderausgabenabzug oder die staatliche Zulage für den Steuerpflichtigen günstiger ist und erstattet ggf. zu viel bezahlte Steuern, was bei Gutverdienenden die Regel ist. Dadurch rechnet sich die staatliche Zulage in der Regel nur für Geringverdiener mit vielen Kindern. Für Normal- und Besserverdienende bietet die betriebliche Altersvorsorge deutliche Vorteile.

Auszahlungen der Riesterrente

Die Auszahlungen der Riesterrente sind voll zu versteuern. Es sind nur Rentenleistungen oder ein Mix aus bis zu 30 % eimaliger Kapitalzahlung und Rentenleistungen möglich.
Verträge, die bis Ende 2011 abgeschlossen wurden, können ab dem 60. Lebensjahr ausbezahlt werden, Verträge mit späterem Beginn ab dem 62. Lebensjahr.

Denken Sie heute schon an Morgen!

Gern beraten Sie unsere AKTIVAS Experten ausführlich und persönlich zu den Vorteilen der Riesterrente.