Aktivas betriebliche Altersvorsorge - pensionszusage

Was ist eine pensionszusage?

Die Pensionszusage wird auch als Direktzusage bezeichnet. Bei der Pensionszusage sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine bestimmte Leistung bei Rente, Tod oder Invalidität zu. Um diese Zusage zu erfüllen, spart der Arbeitgeber Kapital an. Er kann hierfür ein Versicherungsprodukt oder alternative Kapitalanlagen wählen. 

 

Vor- und Nachteile der Pensionszusage

Um seine im Laufe der Jahre ansteigenden Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitnehmer zu dokumentieren, ist der Arbeitgeber seit 1.1.1987 verpflichtet, bilanzielle Rückstellungen zu bilden. Die damit einhergehenden Steuerersparnisse führen zu Liquiditätsgewinnen. Dies und die Freiheit der Kapitalanlage sind neben der Mitarbeiterbindung oft die ausschlaggebenden Beweggründe für die Erteilung einer Pensionszusage.
Die rechtliche Komplexität, die Pensionssicherungsverein-Pflicht und die Bilanzberührung sind oft die wesentlichen Gründe dafür, dass sich Unternehmen nicht für die Pensionszusage, sondern für den Durchführungsweg Unterstützungskasse entscheiden obwohl dort auch Pensionssicherungsverein-Pflicht besteht.

 

Auszahlung der Pensionszusage

Da eine Bilanzberührung bei der betrieblichen Altersvorsorge der Belegschaft zumeist nicht gewünscht ist, erfolgt eine Pensionszusage häufig nur noch bei Vorständen, Gesellschafter-Geschäftsführern und anderen leitenden Angestellten. Diese erhalten die monatliche Pension ab dem Moment des gesetzlichen Renteneintritts.

 

Möglichkeit der Auslagerung einer Pensionszusage

Durch die seit vielen Jahren andauernde Niedrigzinsphase kommt es bei laufenden Pensionszusagen in vielen Fällen zu Unterdeckungen. Dadurch sind Arbeitgeber gezwungen, Auswege zu suchen. Oft müssen erhebliche Mittel zusätzlich eingezahlt werden. Auch eine Auslagerung an einen Pensionsfond ist möglich, erfordert i.d.R. jedoch ebenfalls erhebliche zusätzliche Mittel. Eine Reduzierung der Pensionszusage ist aus steuerlichen Gründen meist sehr schwierig.

 

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