Aktivas betriebliche Altersvorsorge - Unterstützungskasse

Was ist eine Unterstützungskasse?

Die Unterstützungskasse ist der älteste Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland. Hierbei lagert der Arbeitgeber seine Zusage gegenüber dem Arbeitnehmer an die Unterstützungskasse aus. D.h. der Arbeitnehmer erhält seine Zusage durch die Unterstützungskasse. Eine Bilanzberührung beim Arbeitgeber erfolgt nicht. Der Arbeitnehmer ist unwiderruflich (bei Entgeltumwandlung) bzw. widerruflich (bei AG-finanzierung) bezugsberechtigt.

Vor- und Nachteile der Unterstützungskasse

In der häufigsten Form der Unterstützungskasse, der rückgedeckten Unterstützungskasse, schließt die Unterstützungskasse als Versicherungsnehmer einen Vertrag mit einem Versicherer ab, um die Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitnehmer erfüllen zu können. Die Beiträge fließen vom Arbeitgeber als Zuwendungen an die Unterstützungskasse und von dort an den Versicherer weiter. Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag fließen vom Versicherer an die Unterstützungskasse und von dort an den Arbeitnehmer. Die Kosten, die in der Unterstützungskasse entstehen, werden i.d.R. vom Arbeitgeber getragen. Er hat auch Beiträge zum PSV (Pensionssicherungsverein) zu entrichten.
Der Arbeitgeber kann nicht verpflichtet werden, den Durchführungsweg Unterstützungskasse einzuführen. Dadurch kann es bei Arbeitgeberwechseln dazu kommen, dass der Unterstützungskassenvertrag ruht, weil er vom Arbeitnehmer nicht privat fortgeführt werden kann. Auch die Beitragszahlung ist nicht so flexibel gestaltbar wie z.B. bei einer Direktversicherung. Daher erfolgt i.d.R. zuerst der Abschluss einer Direktversicherung. Wenn deren Rahmen ausgeschöpft ist, kann mit der Unterstützungskasse eine sinnvolle Ergänzung erfolgen.

 

Steuerliche Vorteile der Unterstützungskasse

Im Rahmen der Entgeltumwandlung können bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) – das sind in 2022 282€ – steuer- und sozialversicherungsfrei aus dem Bruttogehalt eingezahlt werden. Weitere steuerfreie Einzahlungen sind in nahezu unbegrenzter Höhe möglich.

 

Auszahlung der Unterstützungskasse

Sobald der Arbeitnehmer den Renteneintritt erreicht hat, werden die Leistungen monatlich oder als einmalige Kapitalabfindung von der Unterstützungskasse an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Im Ruhestand angekommen, versteuern Sie die ausgezahlten Leistungen dann mit Ihrem individuellen Steuersatz. Da dieser im Ruhestand jedoch meist geringer ausfällt als während der Erwerbszeit, profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen. Wenn Sie die einmalige Kapitalabfindung wählen, profitieren Sie zusätzlich von der günstigen „Fünftelregelung“. Die Leistungen unterliegen bei den Sozialabgaben lediglich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Und selbst hier gibt es seit 1.1.2020 einen Freibetrag in der Kranken- und eine Freigrenze in der Pflegeversicherung. 2022 liegen beide bei je 164,50€.

 

Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen (VwL) können hochrentabel in die betriebliche Altersvorsorge integriert werden.

Gegenüber einer Einzahlung aus dem Nettogehalt in eine andere Sparform (z.B. Bausparvertrag) ergeben sich erhebliche Beitragsvorteile. Beispiel: Arbeitnehmer mit Bruttoeinkommen 3.200€ monatlich; Lohnsteuerklasse 1; Kirchensteuer

    mit Bausparvertrag   mit betriebl. Altersvorsorge
Bruttogehalt   3.200,00   3.200,00
+ VwL   26,59   --
+ bAV/VWL-Umwandlung   --   26,59
- künftige Entgeltumwandlung   --   78,89
- Lohnsteuer   525,30   502,32
- Sozialabgaben   650,96   635,05
- Einzahlung in Bausparvertrag   40,00   --
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Nettoauszahlung   2.010,33   2.010,33

Gegenüber 40€ in den Bausparvertrag fließen 78,89€ in Ihre betriebliche Altersvorsorge. Auch wenn bei der Auszahlung Steuern und ggf. gesetzliche Krankenversicherung zu bezahlen sind, ist die Rentabilität mit betrieblicher Altersvorsorge deutlich höher. Gerne führen wir eine individuelle Berechnung für Sie durch.